Ra 2015/04/0053•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0053
Ra 2015/04/0053Verwaltungsgerichtshof18.05.2016
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Anforderung an ein Gutachten Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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