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Ra 2015/04/0030•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0030
Ra 2015/04/0030Verwaltungsgerichtshof09.09.2015
Besondere Rechtsgebiete Anforderung an ein Gutachten
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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