Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0029

Ra 2015/04/0029Verwaltungsgerichtshof23.11.2016

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.11.2016

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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