Ro 2015/04/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/04/0027
Ro 2015/04/0027Verwaltungsgerichtshof07.03.2017
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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