Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0022

Ra 2015/04/0022Verwaltungsgerichtshof16.12.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/04/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015040022.L00.1

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Revisionswerbern insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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