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Ro 2015/04/0018•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/04/0018
Ro 2015/04/0018Verwaltungsgerichtshof12.09.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger
Der angefochtene Beschluss wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt I.1) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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