Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/04/0018

Ro 2015/04/0018Verwaltungsgerichtshof12.09.2016

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/04/0018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.09.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015040018.J00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt I.1) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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