Verwaltungsgerichtshof 2015/04/0002

2015/04/0002Verwaltungsgerichtshof22.06.2015

Regest

Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2015/04/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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