2015/04/0002•Verwaltungsgerichtshof 2015/04/0002
2015/04/0002Verwaltungsgerichtshof22.06.2015
Gewerberecht Nachbar Rechtsnachfolger Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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