Ra 2015/03/0087•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0087
Ra 2015/03/0087Verwaltungsgerichtshof26.02.2016
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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