Ra 2015/03/0070•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0070
Ra 2015/03/0070Verwaltungsgerichtshof06.04.2016
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Das Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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