Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0066

Ra 2015/03/0066Verwaltungsgerichtshof31.01.2017

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.01.2017

Spruch

Der Revision wird Folge gegeben.

Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Beschwerde zurückgewiesen wird.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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