Ra 2015/03/0051•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0051
Ra 2015/03/0051Verwaltungsgerichtshof30.10.2015
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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