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Ra 2015/03/0038•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0038
Ra 2015/03/0038Verwaltungsgerichtshof13.09.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Das Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Das Land Wien hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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