Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0038

Ro 2015/03/0038Verwaltungsgerichtshof26.04.2016

Regest

Ermessen VwRallg8 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015030038.J00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der Drittmitbeteiligten auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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