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Ra 2015/03/0036•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0036
Ra 2015/03/0036Verwaltungsgerichtshof19.06.2015
Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
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