Ro 2015/03/0034•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0034
Ro 2015/03/0034Verwaltungsgerichtshof13.10.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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