Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0034

Ro 2015/03/0034Verwaltungsgerichtshof13.10.2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0034

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.2015

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

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