Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0032

Ro 2015/03/0032Verwaltungsgerichtshof09.09.2015

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Spruch und Begründung Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0032

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2015

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von Euro 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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