Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0031

Ra 2015/03/0031Verwaltungsgerichtshof09.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0031

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2015
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030031.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit der Beschwerde des Mitbeteiligten Folge gegeben und der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amtstetten vom 29. Oktober 2014, Zl AMS2-V- 14 32049/6, ersatzlos behoben wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

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