Ra 2015/03/0031•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0031
Ra 2015/03/0031Verwaltungsgerichtshof09.09.2015
Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als damit der Beschwerde des Mitbeteiligten Folge gegeben und der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amtstetten vom 29. Oktober 2014, Zl AMS2-V- 14 32049/6, ersatzlos behoben wurde, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.