Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0028

Ro 2015/03/0028Verwaltungsgerichtshof09.09.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0028

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2015

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der mitbeteiligen Partei auf Aufwandersatz wird abgewiesen.

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