Ro 2015/03/0028•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0028
Ro 2015/03/0028Verwaltungsgerichtshof09.09.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag der mitbeteiligen Partei auf Aufwandersatz wird abgewiesen.
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