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Ro 2015/03/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0026
Ro 2015/03/0026Verwaltungsgerichtshof06.04.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Das angefochtene Erkenntnis wird in seinen Spruchpunkten A 1., A 2. und A 4. wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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