Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0024

Ro 2015/03/0024Verwaltungsgerichtshof26.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0024

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.04.2016

Spruch

Das Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Das Land Kärnten hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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