Ro 2015/03/0022•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0022
Ro 2015/03/0022Verwaltungsgerichtshof01.03.2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.