Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0016

Ra 2015/03/0016Verwaltungsgerichtshof30.06.2015

Regest

Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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