Ra 2015/03/0016•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0016
Ra 2015/03/0016Verwaltungsgerichtshof30.06.2015
Spruch und Begründung
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.