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Ro 2015/03/0016•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0016
Ro 2015/03/0016Verwaltungsgerichtshof30.06.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Der Revision wird Folge gegeben.
Das angefochtene Erkenntnis wird dahingehend abgeändert, dass der Antrag des Mitbeteiligten auf Zulassung zur Rechtsanwalts-Ergänzungsprüfung nach der Prüfungsordnung gemäß § 4 Z 1 Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz (BARG) in der Fassung BGBl Nr 21/1993 abgewiesen wird.
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