Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0010

Ra 2015/03/0010Verwaltungsgerichtshof16.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2015

Spruch

Die Anträge auf Wiederaufnahme des mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. April 2015, Ra 2015/03/0010-7, abgeschlossenen Verfahrens und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Revisionsfrist in diesem Verfahren werden als gegenstandslos geworden erklärt und es wird das Verfahren eingestellt.

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