Fr 2015/03/0010•Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/03/0010
Fr 2015/03/0010Verwaltungsgerichtshof02.12.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Der Antrag wird zurückgewiesen.
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