Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/03/0010

Fr 2015/03/0010Verwaltungsgerichtshof02.12.2015

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2015/03/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2015

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

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