Verwaltungsgerichtshof 2015/03/0004

2015/03/0004Verwaltungsgerichtshof16.12.2015

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2015/03/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2015

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 57,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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