Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0002

Ro 2015/03/0002Verwaltungsgerichtshof09.09.2015

Regest

Beteiligter Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/03/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2015

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat den erst- bis elftmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen

und II den Beschluss

gefasst:

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