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Ko 2015/03/0002•Verwaltungsgerichtshof Ko 2015/03/0002
Ko 2015/03/0002Verwaltungsgerichtshof30.06.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Der Antrag wird zurückgewiesen.
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