Verwaltungsgerichtshof 2015/03/0001

2015/03/0001Verwaltungsgerichtshof18.02.2015

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 2015/03/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.2015

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.326,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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