Ra 2015/03/0001•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/03/0001
Ra 2015/03/0001Verwaltungsgerichtshof29.01.2015
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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