Ra 2015/02/0233•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0233
Ra 2015/02/0233Verwaltungsgerichtshof07.03.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund und das Land Niederösterreich sind schuldig, dem Revisionswerber je zur Hälfte Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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