Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0225

Ra 2015/02/0225Verwaltungsgerichtshof07.03.2016

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0225

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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