Ra 2015/02/0209•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0209
Ra 2015/02/0209Verwaltungsgerichtshof20.11.2015
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5
I. Der Antrag wird abgewiesen.
II. Die Revision wird zurückgewiesen.
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