Ra 2015/02/0207•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0207
Ra 2015/02/0207Verwaltungsgerichtshof07.04.2017
Besondere Rechtsgebiete Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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