Ra 2015/02/0190•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0190
Ra 2015/02/0190Verwaltungsgerichtshof18.12.2015
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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