Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0190

Ra 2015/02/0190Verwaltungsgerichtshof18.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0190

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2015

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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