Ra 2015/02/0169•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0169
Ra 2015/02/0169Verwaltungsgerichtshof18.12.2015
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
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