Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0169

Ra 2015/02/0169Verwaltungsgerichtshof18.12.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0169

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2015

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

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