Ra 2015/02/0168•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0168
Ra 2015/02/0168Verwaltungsgerichtshof26.11.2015
Der angefochtene Beschluss wird im Spruchpunkt V. (betreffend Spruchpunkt II. des Straferkenntnisses vom 8. August 2014) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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