Ra 2015/02/0167•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0167
Ra 2015/02/0167Verwaltungsgerichtshof20.11.2015
Ermessen VwRallg8 Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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