Ra 2015/02/0149•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0149
Ra 2015/02/0149Verwaltungsgerichtshof22.11.2016
Die Revision wird, soweit sie sich auf die Übertretung nach § 101 Abs. 7 i.V.m. § 134 Abs. 1 KFG 1967 bezieht, zurückgewiesen.
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