Ra 2015/02/0135•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0135
Ra 2015/02/0135Verwaltungsgerichtshof24.07.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.