Ra 2015/02/0125•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0125
Ra 2015/02/0125Verwaltungsgerichtshof18.12.2015
Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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