Ra 2015/02/0097•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0097
Ra 2015/02/0097Verwaltungsgerichtshof02.09.2015
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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