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Ra 2015/02/0094•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0094
Ra 2015/02/0094Verwaltungsgerichtshof15.12.2015
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1
Die Revision wird zurückgewiesen.
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