Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0042

Ra 2015/02/0042Verwaltungsgerichtshof06.07.2015

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.07.2015

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird hinsichtlich seines Straf- und Kostenausspruchs wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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