Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/02/0029

Ro 2015/02/0029Verwaltungsgerichtshof18.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/02/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.12.2015

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbende Partei hat dem Land Tirol Aufwendungen in Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Die Revisionsbeantwortung des E, vertreten durch Dr. Herbert Marschitz, Dr. Peter Petzner, Mag. Hannes Bodner und Dr. Clemens Telser, Rechtsanwälte in 6330 Kufstein, Unterer Stadtplatz 24, wird zurückgewiesen.

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