Ro 2015/02/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/02/0027
Ro 2015/02/0027Verwaltungsgerichtshof24.05.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat den Mitbeteiligten Aufwendungen der in Höhe von jeweils EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der zweitmitbeteiligten Parteien wird abgewiesen.
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