Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0006

Ra 2015/02/0006Verwaltungsgerichtshof07.03.2017

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/02/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015020006.L00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Das Kostenbegehren der belangten Behörde vor dem Verwaltungsgericht wird abgewiesen.

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