Ra 2015/01/0232•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/01/0232
Ra 2015/01/0232Verwaltungsgerichtshof19.04.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung, sohin in seinen Spruchpunkten 1., 3. und 5., wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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