Ra 2015/01/0123•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/01/0123
Ra 2015/01/0123Verwaltungsgerichtshof06.07.2016
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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