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Ra 2015/01/0089•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/01/0089
Ra 2015/01/0089Verwaltungsgerichtshof13.10.2015
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Abweisung der Beschwerde hinsichtlich der begehrten Zuerkennung des Asylstatus) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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